Für BeratungsfirmenPlattform
DSGVO für alle Mandanten an einem Ort.
Ein isolierter Arbeitsbereich je Mandant, ein Login für Ihr Team. Die Agenten entwerfen die DSGVO-Dokumentation; Ihre Berater prüfen und entscheiden.


Das Problem
Compliance-Herausforderungen für Beratungsfirmen
01
Datentrennung zwischen Mandanten
Compliance-Programme für mehrere Mandanten führen und die Daten der einzelnen Mandate dabei strikt getrennt halten.
02
Komplexität der Auftragsverarbeitung
Als Auftragsverarbeiter Ihrer Mandanten brauchen Sie für jedes Mandat eine Vereinbarung nach DSGVO Art. 28, jeweils mit eigenem Umfang, eigenen Unterauftragsverarbeitern und eigenen Aufbewahrungsanforderungen.
03
Gemeinsame Verantwortlichkeit
Beratungsmandate begründen häufig eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach DSGVO Art. 26. Dann muss klar zugeordnet sein, wer für welche Verarbeitungstätigkeit verantwortlich ist.
Warum Marsstein
Mehr Mandate betreuen, ohne Personalaufbau.
Compliance-Beratung ist durch abrechenbare Stunden begrenzt. Marsstein übernimmt die dokumentationslastige Arbeit: Die Agenten recherchieren jeden Mandanten, füllen die Gap-Analyse vor und entwerfen mandantenspezifische Verzeichnisse, Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 und Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26. Die Daten jedes Mandanten bleiben in seinem eigenen Arbeitsbereich. Ihre Berater konzentrieren sich auf die Beratung, die Agenten auf die Dokumentation.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie uns direkt.
Gespräch vereinbarenWie geht Marsstein mit mehreren Mandanten um?
Jeder Mandant erhält einen isolierten Arbeitsbereich mit eigenen Richtlinien, Verarbeitungsverzeichnissen und Dokumentation. Ihr Team meldet sich einmal an und wechselt zwischen den Mandanten, während die Daten jedes Mandanten getrennt bleiben.
Können die Agenten Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entwerfen?
Ja. Die Agenten füllen die Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO aus dem Kontext des Mandats, zur Prüfung durch Ihre Berater.
Wie steht es mit Unterauftragsverarbeitern über Mandanten hinweg?
Der Auftragsverarbeitungsvertrag jedes Mandanten führt dessen Unterauftragsverarbeiter auf. Die Agenten entwerfen ihn aus dem Kontext dieses Mandanten, und er bleibt in dessen Arbeitsbereich.