
Automotive
Testflotten-Aufnahmen zu Ihren Ingenieuren in China bringen.
Marsstein AEON maskiert Gesichter und Kennzeichen innerhalb der EU, bevor die Daten sie verlassen, und die Compliance-Plattform dokumentiert Prüfung und Übermittlung.
Umfang
Was Marsstein macht, und was nicht.
Marsstein macht
Maskiert mit Marsstein AEON Gesichter und Kennzeichen in Fahrzeug-Kameradaten innerhalb der EU und hält die Anonymitätsprüfung je Datensatz sowie die Übermittlungsdokumentation auf der Compliance-Plattform fest.
Marsstein macht nicht
Allein entscheiden, dass ein Datensatz anonym ist, dies bescheinigen oder Rechtsberatung ersetzen. Die Prüfung gibt Ihre Rechtsberatung oder Ihr Datenschutzbeauftragter frei.
Von der Aufnahme zur Entwicklung im Ausland in drei Schritten.
Die Reihenfolge zählt: Nichts verlässt die EU, bevor der zweite Schritt abgeschlossen ist.
Synthetische Szene, maskiert von Marsstein AEON01
In der EU anonymisieren
Marsstein AEON maskiert Gesichter und Kennzeichen in Fahrzeug-Kameradaten auf EU-Infrastruktur, bevor eine Kopie die EU verlässt.
Synthetische Szene, maskiert von Marsstein AEON02
Den Datensatz prüfen
Verpixeln allein ist nicht der Maßstab. GPS-Spuren, Lidar, Zeitstempel und Fahrzeug-IDs werden je Datensatz auf Herausgreifen, Verknüpfbarkeit und Inferenz geprüft.


03
Mit Nachweis übermitteln
Die Compliance-Plattform hält fest, was maskiert wurde, das Prüfergebnis und, wo Daten personenbezogen bleiben, den Übermittlungsmechanismus nach Kapitel V und die zugehörigen Unterlagen.
Synthetische Szene, maskiert von Marsstein AEON
Synthetische Szene, maskiert von Marsstein AEON

Verpixelt ist nicht dasselbe wie anonym.
Anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO (Erwägungsgrund 26) und damit auch nicht unter die Regeln von Kapitel V für Übermittlungen in Drittländer wie China. Deshalb ist Anonymisieren vor der Übermittlung der sauberste Weg, wenn es gelingt.
Es gelingt nur, wenn das Ergebnis tatsächlich anonym ist. Gesichter und Kennzeichen zu maskieren verdeckt die offensichtlichen Merkmale, aber eine GPS-Spur, ein genauer Zeitstempel oder eine Fahrzeug-ID können weiterhin auf eine Person verweisen. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe (Stellungnahme 05/2014) nennt drei Prüfsteine: Lässt sich eine Person herausgreifen, lassen sich Datensätze mit ihr verknüpfen, lässt sich etwas über sie ableiten.
Die EDSA-Leitlinien zu vernetzten Fahrzeugen (01/2020) weisen in dieselbe Richtung: Daten möglichst lokal verarbeiten und erwägen, sie zu anonymisieren, bevor sie aus dem Fahrzeug übermittelt werden.
Bleiben Daten personenbezogen, gilt Kapitel V vollständig. Für China gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss der EU, daher braucht die Übermittlung Garantien wie Standardvertragsklauseln nach Art. 46. Das wird durchgesetzt: Im Mai 2025 verhängte die irische DPC gegen TikTok Geldbußen von insgesamt 530 Mio. EUR, davon 485 Mio. EUR wegen Verstoßes gegen Art. 46 Abs. 1 DSGVO bei Übermittlungen von Nutzerdaten aus dem EWR nach China.
Die Compliance-Seite
Eine Plattform für den Rest des Automotive-Stacks.
Wer Kameradaten anonymisiert, beantwortet auch OEM-Audits, die DSGVO und den EU AI Act.
DSGVO-Verzeichnisse und DSFA
Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutz-Folgenabschätzungen für Testflotten und Daten vernetzter Fahrzeuge.
Übermittlungsdokumentation
Anonymisierungsprüfung, Übermittlungsmechanismus und zugehörige Unterlagen je Datensatz an einem Ort.
EU AI Act (in Vorbereitung)
Inventar und Dokumentation für KI-Systeme in ADAS und Fahrerüberwachung, auch für solche, die mit Ihren Kameradaten trainiert werden.
AnonymisierungService
Marsstein AEON
Gesichter und Kennzeichen in Kameradaten aus Fahrzeugen und Robotern, in der EU maskiert, mit Nachweis pro Datei.
Über 100 TB verarbeitet
Marsstein AEON entdeckenISA-ValidierungService
Marsstein EIRA
ISA-Validierung nach Delegierter Verordnung (EU) 2021/1958: Geschwindigkeitsgrenzen aus zwei unabhängigen Quellen, das Fahrzeug automatisch bewertet.
Häufige Fragen
Ihre Frage ist nicht dabei? Fragen Sie uns direkt.
Gespräch vereinbarenDürfen Kameradaten aus Testfahrten von der EU nach China übermittelt werden?
Ja, wenn die Daten anonym sind und damit nicht unter die DSGVO fallen, oder wenn die Übermittlung durch einen Mechanismus nach Kapitel V abgedeckt ist. Für China gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss, daher brauchen personenbezogene Daten Garantien wie Standardvertragsklauseln nach Art. 46 (DSGVO Art. 44-49).
Ist verpixeltes Video noch personenbezogen?
Das kann es sein. Verpixeln von Gesichtern und Kennzeichen verdeckt direkte Merkmale, aber GPS, Lidar, Zeitstempel und Fahrzeug-IDs können eine Person weiterhin herausgreifbar machen. Deshalb wird jeder Datensatz auf Herausgreifen, Verknüpfbarkeit und Inferenz geprüft (Artikel-29-Datenschutzgruppe, Stellungnahme 05/2014).
Gelten die Übermittlungsregeln der DSGVO für anonymisierte Daten?
Nein, anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO (Erwägungsgrund 26) und damit nicht unter Kapitel V, aber nur, wenn der Datensatz nach Prüfung tatsächlich anonym ist. Zu pseudonymisierten Daten hat der EuGH in C-413/23 P (September 2025) entschieden, dass sie für einen Empfänger, der die Personen nicht mit vertretbarem Aufwand re-identifizieren kann, keine personenbezogenen Daten sein müssen.
Sind Gesichter und Kennzeichen in China wichtige Daten?
Ja, für Fahrzeugdaten, die in China erhoben werden: Die CAC-Bestimmungen zur Sicherheit von Fahrzeugdaten (in Kraft seit 1. Oktober 2021) stufen Video- und Bilddaten von außerhalb des Fahrzeugs mit Gesichtern und Kennzeichen als wichtige Daten ein. In Europa erhobene Daten, die zur Verarbeitung nach China gehen, sind ein anderer Fall, geregelt in Art. 4 der Bestimmungen zu grenzüberschreitenden Datenflüssen von 2024.
Was übernimmt Marsstein dabei?
Marsstein AEON anonymisiert Gesichter und Kennzeichen in den Kameradaten innerhalb der EU, und die Compliance-Plattform dokumentiert Prüfung und Übermittlung. Marsstein bescheinigt nicht, dass ein Datensatz anonym ist, und ersetzt keine Rechtsberatung; die Freigabe erteilen Ihre Rechtsberatung oder Ihr Datenschutzbeauftragter.
Quellen
Primärquellen
Jede rechtliche Aussage auf dieser Seite stützt sich auf eines dieser Dokumente.
- DSGVO Erwägungsgrund 26Anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO.
- DSGVO Kapitel V, Art. 44-49Regeln für Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer.
- Artikel-29-Datenschutzgruppe, Stellungnahme 05/2014Herausgreifen, Verknüpfbarkeit und Inferenz als Prüfsteine der Anonymisierung.
- EDSA Leitlinien 01/2020 zu vernetzten FahrzeugenLokale Verarbeitung; Anonymisierung, bevor Daten aus dem Fahrzeug übermittelt werden.
- EuGH C-413/23 P, EDSB gegen SRB (4. September 2025)Pseudonymisierte Daten aus Sicht des Empfängers.
- Europäische Kommission, AngemessenheitsbeschlüsseLänder mit Angemessenheitsbeschluss; China gehört nicht dazu.
- Irische DPC, Entscheidung zu TikTok (2. Mai 2025)485 Mio. EUR wegen Verstoß gegen Art. 46 Abs. 1 DSGVO bei Übermittlungen nach China.
- CAC, Bestimmungen zur Sicherheit von Fahrzeugdaten (2021)Außenaufnahmen mit Gesichtern und Kennzeichen als wichtige Daten eingestuft.
- CAC, Bestimmungen zur Förderung und Regulierung grenzüberschreitender Datenflüsse (2024)Art. 3 und 4: Ausnahmen für den Datenexport.
Basiert auf

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KI-Agenten finden Ihre DSGVO-Lücken und entwerfen die Dokumentation zur Freigabe. ISO 27001 und EU AI Act in Vorbereitung.
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ServiceMarsstein AEON
Gesichter und Kennzeichen in Kameradaten aus Fahrzeugen und Robotern, in der EU maskiert, mit Nachweis pro Datei.
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ServiceMarsstein EIRA
ISA-Validierung nach Delegierter Verordnung (EU) 2021/1958: Geschwindigkeitsgrenzen aus zwei unabhängigen Quellen, das Fahrzeug automatisch bewertet.
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